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Herzlich Willkommen bei der Initiative Natursteine Vulkaneifel.

Wir sind ein Zusammenschluss mittelständischer Unternehmen, die in der Eifel Natursteine gewinnen und verarbeiten. Wir möchten Ihnen darstellen, welche Aufgaben wir bei der Nutzung der heimischen Ressourcen wahrnehmen, wie wir mit der Umwelt umgehen und welche Bedeutung unsere Unternehmen für den heimischen Arbeitsmarkt besitzen. Informieren Sie sich auf unseren Seiten und schreiben Sie uns, wenn Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen haben. Natursteine sind die „Schätze“ der Vulkaneifel. Sie sind für Wirtschaft und Gesellschaft unverzichtbar.

Rohstoffunternehmen in großer Sorge

Die Initiative Natursteine Vulkaneifel hat einen dringenden Appell an die Mitglieder der Planungsgemeinschaft Region Trier gerichtet, den vorgesehenen Beschluss zur Rohstoffgewinnung in der Vulkaneifel nicht zu verabschieden. Damit würden hunderte von Arbeitsplätzen und die regionale Infrastruktur gefährdet.

Die Initiative hat in einem Positionspapier nochmals deutlich gegenüber den Mitgliedern der Regionalvertretung Stellung bezogen:

Unternehmerische Bewertung: Stand Rohstoffsicherung Vulkaneifel

Entgegen des guten Ansatzes, einen Lösungsdialog an runden Tischen ins Leben zu rufen, wurde in den zurückliegenden Jahren leider zu keiner Zeit ein konsensorientierter Dialog geführt. Stattdessen haben sich – getrieben von der Bürgerinitiative und sehr einseitiger Presse – die Fronten weiter verhärtet.
Sollte der jetzige, unausgereifte Stand des Lösungsdialogs als Grundlage für eine Beschlussfassung dienen, wie von der Planungsgemeinschaft Region Trier (PLG) beabsichtigt, würde dies mittelfristig das Aus für einen gesamten Wirtschaftszweig in der Region bedeuten.

Der seinerzeitige Ansatz des Landesamts für Geologie und Bergbau (LGB) war, die Flächen zu melden, in denen mineralische Rohstoffe vermutet werden. Dazu gehörten leider auch sämtliche bereits im Abbau befindliche sowie stillgelegte Flächen. Hätte man in einem frühen Stadium bereits ausgesteinte und unter Schutz stehende Flächen herausgenommen, wäre vieles einfacher gewesen. Leider wurde diese theoretische Flächenkulisse trotz vielfacher Hinweise bis heute nicht angepasst und damit auch ein hoher Aufwand für alle Fachbehörden generiert.

Alle mit der Rohstoffsicherung konkurrierenden Einwände und Raum-Widerstandskriterien (RWK) wurden aufwendig gesammelt, kategorisiert und höchst möglich bewertet. So haben wir heute eine Planfläche für die Rohstoffgewinnung von 3.679 ha in der Vulkaneifel. Davon werden rd. 30% mit RWK I (Abbauverbot) und 55% mit RWK Ia (Abbauverbot, Genehmigung nur in absoluten Ausnahmen) belegt. Ein sehr entscheidendes Negativkriterium stellt hier die von der SGD Nord erstellte Landschaftbildanalyse dar. In diese Flächen fallen auch bereits langjährig genehmigte und in der Bevölkerung akzeptierte Tagebaue, die zukünftig vor ernsthaften Problemen stehen würden. Lediglich 1 ha wird als uneingeschränkt für den Abbau geeignet angesehen. Dies verdeutlicht die Unausgewogenheit des Planansatzes. Trotz vielfachem Vortrag ihrer Belange finden sich die Abbauunternehmen in dieser Systematik nicht wieder. Es entsteht der Eindruck einer Verhinderungsplanung auf Kosten der Rohstoffsicherung des Landes.

Der Flächenvorschlag der PLG weist eine ausreichende Planungssicherheit von 15 Jahren aus. Das ist nicht verwunderlich - nur leider völlig falsch -, weil:

  • mit zu hohen vermuteten Brutto-Rohstoffmengen gerechnet wird,
  • sämtliche bereits abgebaute Flächen nicht in Abzug gebracht wurden
  • sowie bereits genehmigte im Abbau befindliche Vorkommen als zukünftige Vorranggebiete ausgewiesen werden.

Das sind grobe Fehler im Fachgutachten, die zwingend behoben werden müssen.
Nach Einschätzung der Abbauunternehmen ist in den vorgeschlagenen Vorranggebieten nur ein Bruchteil an neuen abbaufähigen Flächen enthalten. Um das zu ändern, bedarf es einer dringenden Korrektur der Einstufung der Raumwiderstandskriterien.

Die Vorgehensweise der PLG, vor Klärung und Abschluss des Lösungsdialoges, den unzureichenden Vorschlag der Regionalvertretung als Beschlusslage vorzulegen, ist allen Beteiligten völlig unverständlich.